Wer ist berechtigt?

Grundsätzlich sind junge Menschen wohnberechtigt im Wohnheim, die an der Universität oder an der Fachhochschule studieren oder ein Praktikum absolvieren.

Wir haben keine chronologische Warteliste, sondern entscheiden aufgrund der Bewerbung und versuchen Geschlechter, Nationalitäten und Studienrichtungen ausgewogen zu durchmischen.

Wir nehmen grundsätzlich keine Bewohner:innen auf, die älter als 35 Jahre sind. 

Da wir möglichst vielen Studierenden ermöglichen wollen, bei uns zu wohnen, sind die Mietverträge auf maximal 10 Semester (5 Jahre) begrenzt.

Die Mietverträge können nur auf Ende Semester (30. Juni/ 31. Juli/ 31. August und 31. Dezember/ 31. Januar) gekündigt werden. 

Katholische Universitätsgemeinde

In unserem Haus befindet sich auch die katholische Universitätsgemeinde

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Jesuiten

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